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   OLG Hamburg, 29.05.2006 - 3 Vollz (Ws) 47/06   

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https://dejure.org/2006,7356
OLG Hamburg, 29.05.2006 - 3 Vollz (Ws) 47/06 (https://dejure.org/2006,7356)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2006 - 3 Vollz (Ws) 47/06 (https://dejure.org/2006,7356)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 3 Vollz (Ws) 47/06 (https://dejure.org/2006,7356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruches von Strafgefangenen auf Heilbehandlung auch bei Bagatellerkrankgungen; Anwendbarkeit des § 34 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) auf diesen Anspruch

  • Judicialis

    StVollzG § 58; ; StVollzG § 61; ; SGB V § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 58; StVollzG § 61; SGB V § 34 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 700 (Ls.)
  • StV 2007, 315
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 17.04.2018 - 5 Ws 35/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner

    Aus den Besonderheiten des Strafvollzuges können sich weitere Einschränkungen, aber auch weitergehende Ansprüche des Gefangenen ergeben (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 3 Vollz (Ws) 47/06 -, juris Rdnr. 23; Keppler/Nestler, a. a. O., § 58 Rdnrn. 1, 5; Arloth/Krä, a. a. O., § 58 Rdnr. 1).
  • OLG Jena, 29.06.2010 - 1 Ws 100/10

    Maßregelvollzug: Anspruch eines Untergebrachten in Thüringen auf kostenlose

    Das gilt selbst dann, wenn - wovon das Landgericht Gera unter Hinweis auf den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 29.05.2006 (3 Ws 47/06, NStZ 2006, 700 und bei juris) ausgeht - Strafgefangenen gem. § 61 StVollzG ohne Rücksicht auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit auch die dem Ausschluss der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenden Medikamente kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssten.
  • KG, 05.07.2018 - 5 Ws 86/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner

    Aus den Besonderheiten des Strafvollzuges können sich weitere Einschränkungen, aber auch weitergehende Ansprüche des Gefangenen ergeben (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - 3 Vollz (Ws) 47/06 -, juris Rdnr. 23; Keppler/Nestler in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, StVollzG 12. Aufl., § 58 Rdnrn. 1, 5; Arloth/Krä, a. a. O., § 58 Rdnr. 1).
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